Wichtige Informationen

Leistungen
a) Grundbetrag
Für den Grundbetrag gewährt der Club der/dem Nutzer/in während der offiziellen Öffnungszeiten gegen das vereinbarte Entgelt die Benutzung der Umkleiden, Duschen und die Möglichkeit des Kunden während der Anwesenheit im Studio Wasser und Mineralgetränke im gewünschten Umfang ohne zusätzliches Entgelt zu verzehren. Eine Weitergabe an Dritte und die Mitnahme der Getränke außerhalb des Studios ist nicht gestattet.

b) Startpaket
Das Startpaket umfasst die EDV-mäßige Erfassung der Kundendaten, sowie der Einrichtung der erforderlichen Bankaufträge und die Einweisung in die Trainingsgeräte sowie die erste Betreuungspauschale.

c) Betreuungspauschale
Die Betreuungspauschale dient der Zurverfügungstellung von Trainerpersonal während der Vertragslaufzeit.

d) Sauna, Geräte, Kurse
Soweit vereinbart, gewährt das Studio der/dem Nutzer/in während der offiziellen Öffnungszeiten gegen das vereinbarte Entgelt die Benutzung der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhandenen Trainingsgeräte, der Sauna, oder die Teilnahme an den angebotenen Kursen.

e) Massagesessel
Soweit vereinbart, umfasst die Zusatzleistung Massagesessel die Möglichkeit die Massagesessel des Studios einmal pro Besuchstag für maximal 15 Minuten zu nutzen.

f) Powerplate/Vibrationstraining
Soweit vereinbart, umfasst die Zusatzleistung Powerplate/ Vibrationstraining die Möglichkeit die Vibrationstrainingsgeräte des Studios zweimal pro Woche für maximal je 20 Minuten zu nutzen.

Fälligkeiten
Die vereinbarten 14-tägigen Nutzungsentgelte werden jeweils alle zwei Wochen montags im Voraus zur Zahlung fällig. Das Startpaket ist, wenn nicht anders vereinbart, mit dem ersten 14-tägigen Grundbetrag zu zahlen. Die halbjährliche Betreuungspauschale ist jeweils zu den wunschgemäß anzukreuzenden Daten, eines jeden Jahres/Halbjahres fällig, wobei sich die Fälligkeit der ersten Betreuungspauschale aus dem ebenfalls wunschgemäß angekreuzten Datum ergibt.

Zahlungsverzug
Gerät der/die Nutzer/in schuldhaft mit mindestens fünf 14-tägigen Grundbeträgen in Zahlungsverzug, so werden die gesamten vertraglich vereinbarten Zahlungen bis zum nächstmöglichen Vertragsende sofort zur Zahlung fällig.

Rechteübertragung
Die Rechte und Pflichten der Nutzerin aus dieser Vereinbarung sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Studios übertragbar.

Ruhezeiten
Die Vereinbarung kann im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft, Bundeswehr und vergleichbaren Verhinderungsgründen für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum ausgesetzt werden. Derartige Aussetzungsvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt.

Textform
Einvernehmliche vorzeitige Vertragsbeendigungen und sonstige Vertragsveränderungen bedürfen der Textform. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Das Textformerfordernis gilt auch für außerordentliche Kündigungen.

Hinweis nach Art. 13 DSGVO, § 32 BDSG n.F.: Es wird darauf hingewiesen, dass der Club Daten, die sich aus den Vertragsunterlagen, der Vertragsdurchführung sowie der Trainingsprogramme ergeben, in erforderlichem Umfang speichert!
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